PunchCommerce

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Produkt „PunchCommerce“ der netzdirektion | Gesellschaft für digitale Wertarbeit mbH

Version vom 24. September 2021

Einführung

Die netzdirektion | Gesellschaft für digitale Wertarbeit mbH (nachfolgend „Anbieter“ genannt) stellt dem Vertragspartner (nachfolgend „Nutzer“ genannt) eine Software für die Erzeugung von Online-Produkt-Katalogen (nachfolgend „PunchOut-Katalog“ genannt) zur Verfügung.

Diese Kataloge werden durch je einen Kunden des Nutzers (nachfolgend „Kunde“ genannt) verwendet, um die in einem Katalog enthaltenen Produkte beim Nutzer zu erwerben. Der Kaufprozess findet hierbei außerhalb der Plattform statt und ist nicht Gegenstand der Leistung des Anbieters.

Der Zugriff auf den Katalog erfolgt über ein spezielles Protokoll, das durch den Nutzer pro Kunde aus einer Liste von bereitgestellten Protokollen ausgewählt werden kann.

1. Leistungen

1.1. Der Anbieter stellt die vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere den Zugang zur Software, in seinem Verfügungsbereich (ab Schnittstelle Rechenzentrum zum Internet) bereit. Der Leistungsumfang, die Beschaffenheit, der Verwendungszweck und die Einsatzbedingungen der vertragsgegenständlichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung aus den Ziffer 2.1 bis 2.6 (nachfolgend „Grundleistungen“ genannt). Darüber hinaus erbringt Anbieter – auf Wunsch des Nutzers – zusätzliche Leistungen wie aus nachstehender Ziffer 2.8 ersichtlich.

1.2. Der Anbieter ist berechtigt aktualisierte Versionen der Software bereitzustellen. Der Anbieter wird den Nutzer über aktualisierte Versionen und entsprechende Nutzungshinweise auf elektronischem Wege informieren und diese entsprechend verfügbar machen.

2. Leistungsbeschreibung

2.1.Der Nutzer erhält nach Vertragsschluss die Möglichkeit, in einem geschützten Bereich (Account; Verwaltungsoberfläche für den Nutzer, erreichbar unter: https://punchcommerce.de/login) Kunden auf der Plattform des Anbieters anzulegen.

  1. Für jeden Kunden kann durch den Nutzer ein gewünschtes PunchOut-Protokoll gewählt werden.
  2. Derzeit werden die nachfolgenden Protokolle im jeweils angegebenen Umfang unterstützt:
    • SAP OCI 4.0 / 5.0 PunchOut und gemäß Spezifikation vom 04.10.2012: Punch-Out ohne Zusatzfunktionen DETAIL, VALIDATE, SOURCING und BACKGROUN-D_SEARCH. Weiterhin ohne Secure Handshake und ohne XML-basierte Kommunikation.
    • cXML-PunchOut gemäß Spezifikation in der Version 1.2.039: Es wird der PunchOut Level 1 ohne abschließende PurchaseOrder unterstützt. Weitere Dokumententypen werden nicht unterstützt.
  3. Der Anbieter erklärt, die wesentlichen Funktionen des gewählten PunchOut Protokolls entsprechend der veröffentlichten Spezifikationen implementiert zu haben.
  4. Nutzungen außerhalb der jeweils veröffentlichten Spezifikationen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
  5. Wenn ein Kunde über mehrere Zugriffsmöglichkeiten verfügen soll, so ist er durch den Nutzer mehrfach anzulegen (jeweils mit unterschiedlichen Protokollen).
  6. Für jeden Kunden wird durch die Plattform ein Benutzername und ein Kennwort generiert. Benutzername und Kennwort können nicht geändert werden und dienen dem Kunden für den programmatischen Zugriff auf den PunchOut-Katalog.
  7. Für jeden Kunden wird durch die Plattform eine Zugriffsadresse generiert und im Account des Nutzers angezeigt.
  8. Für die Übermittlung der Zugangsdaten an den Kunden kann der Nutzer ein PDF-Dokument über seinen Account-Bereich abrufen. Dieses enthält eine allgemeine Anleitung zur Einrichtung des jeweiligen Protokolls in einem Drittsystem – d. h. typischerweise durch den Kunden betriebenes System, das auf die Plattform zum Zwecke der Produktübernahme zugreift – sowie die generierten Zugangsdaten.

2.2. Für jeden Kunden können durch den Nutzer Produkte an die Plattform übermittelt werden. Dies kann entweder per Datei-Upload oder via programmatischem Zugriff über eine REST-API (Schnittstelle) erfolgen.

  1. Für den Datei-Upload werden die Dateiformate Excel (XLS, XLSX), CSV und XML unterstützt.
  2. Für den Datei-Upload in Form einer Excel-Datei werden maximal 500 Zeilen unterstützt.
  3. Der Anbieter stellt dem Nutzer eine Liste der unterstützten Felder inklusive Datentypen und Funktionsbeschreibung in seinem Account zum Abruf zur Verfügung.
  4. Die Menge, der durch den Anbieter unterstützen Felder kann sich jederzeit ändern. Der Anbieter wird den Nutzer hierauf im Bereich „Hilfe“ innerhalb der Anwendung hinweisen. Sofern der Nutzer die REST-API-Anbindung verwendet, obliegt es dem Nutzer, ggf. notwendige Anpassungen auf eigene Kosten und eigenes Risiko vorzunehmen.
  5. Für jedes Produkt kann ein Bild festgelegt werden. Der Nutzer trägt die Verantwortung für die Prüfung der Urheberschaft und den ggf. erforderlichen Erwerb der Bildrechte.
  6. Bilder sind durch den Nutzer auf einem Server bereitzustellen, der die Bilder über das SSL-Protokoll verfügbar macht (https://). Ein Zugriff über eine unverschlüsselte Verbindung wird nicht unterstützt. Es werden nur die Bildformate JPEG und PNG durch die Plattform unterstützt.
  7. Alle in einer durch den Nutzer hochgeladenen Produktliste stehenden, validen Produkte stehen den Kunden unmittelbar in einer Katalogoberfläche zur Ansicht und für den PunchOut zur Verfügung.
  8. Produkte, die bereits in der Plattform gespeichert, aber nicht in der Produktliste enthalten sind, werden automatisch gelöscht und stehen dem Kunden nicht mehr zur Auswahl zur Verfügung.
  9. Der Nutzer ist allein für die Richtigkeit und Aktualität der von ihm hochgeladenen oder übermittelten Daten verantwortlich.

2.3. Für die PunchOut-Protokolle gelten die nachfolgenden Nutzungsgrenzen:

  1. OCI 4.0/5.0 PunchOut: 500 Produkte pro Kunde
  2. OCI 4.0/5.0 PunchOut Gateway: 100 Produkte pro Transaktion
  3. cXML PunchOut: 500 Produkte pro Kunde

2.4.Für jeden Kunden kann durch den Nutzer ein eigenes Feldmapping (Zuordnung von Systemfeldern zu OCI-Protokollfeldern) angelegt und zur Verwendung am Kunden ausgewählt werden.

2.5.Der Kunde kann über die dem Nutzer zur Verfügung gestellten Zugangsdaten auf eine Katalogoberfläche zugreifen.

  1. Die Katalogoberfläche stellt die Produkte in einer hierarchischen Struktur dar und bietet die Möglichkeit, sie in einen Warenkorb zu übernehmen.
  2. Der Anbieter stellt sicher, dass die Katalogoberfläche im Auslieferungszustand mit der jeweils aktuellen und aktiv weiterentwickelten Version eines Browsers bedienbar ist.
  3. Darüber hinaus besteht für den Nutzer jederzeit die Möglichkeit, den Anbieter mit der Erstellung einer angepassten Version der Katalogoberfläche zu beauftragen. Der Anbieter wird dem Nutzer hierzu auf Nachfrage ein Angebot zukommen lassen.

2.6.Für den Betriebsmodus „Gateway“, erkennbar durch den Zusatz „-Gateway“ in der Protokoll-Bezeichnung, gilt abweichend:

  1. Es können durch den Nutzer keine Produkte an die Plattform übermittelt werden.
  2. Der Kunde wird nach der erfolgreichen Anmeldung an der Plattform auf eine durch den Nutzer einstellbare Internetadresse (i.d.R. den Onlineshop des Nutzers) weitergeleitet, um dort einen Warenkorb zusammenzustellen.
  3. Der Nutzer stellt sicher, dass nach Abschluss der Zusammenstellung der Warenkorb gemäß der im Bereich „Hilfe“ einsehbaren Spezifikation an die Plattform übergeben wird.
  4. Die Plattform nimmt eine Validierung des Warenkorbes gemäß der veröffentlichen Spezifikation vor und übermittelt diesen an das System des Kunden, sofern der Warenkorb valide ist.

2.7. Vergütung für Grundleistungen

Der Anbieter berechnet dem Nutzer pro angelegtem Kunden monatlich 49,00 € zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer.

  1. Die Abrechnung erfolgt in Abhängigkeit des vereinbarten Abrechnungsintervalls jeweils zum Monats- bzw. Jahresbeginn im Voraus, dass Zahlungsziel beträgt 14 Tage.
  2. Wenn keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gilt eine monatliche Zahlung per Banküberweisung als vereinbart.
  3. Die Rechnungen werden per E-Mail an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse des Nutzers übermittelt. Alternativ kann der Nutzer den Anbieter über eine abweichende Rechnungs-E-Mail-Adresse informieren.

2.8. Serviceleistungen / Zusatzvergütung

Der Anbieter stellt dem Nutzer eine Möglichkeit zur Beauftragung von Serviceleistungen (Menüpunkt „Support“) zur Verfügung.

  1. In Ergänzungen zu den Grundleistungen erbringt der Anbieter auf Wunsch des Nutzers die folgenden Leistungen (nachfolgend „Serviceleistungen“ genannt):
    • Beratungs-, Schulungs- und Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit den Funktionen des Vertragsgegenstandes,
    • Entwicklung von Erweiterungen oder Modifikationen für den Vertragsgegenstand,
    • Pflege von Inhalten innerhalb des Vertragsgegenstandes,
    • Durchführung von Konfigurationsänderungen am Vertragsgegenstand.
  2. Die Abrechnung von Serviceleistungen erfolgt je begonnene 15 Minuten.
  3. Der Stundensatz für Serviceleistungen beträgt 147,00 € zuzüglich gesetzlich anfallender Umsatzsteuer.
  4. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Vergütung für Serviceleistungen nach elektronischer Ankündigung (z. B. per E-Mail) unter Einhaltung (x) einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Vertragsjahres sowie (y) Voraussetzungen der beiden nachfolgenden Absätze zu ändern. Eine solche Änderung darf die Vergütung des vorausgehenden Zwölf-Monats-Zeitraums nicht um mehr als 5% Prozent überschreiten.
  5. Soweit eine Erhöhung der Vergütung um mehr als 5% Prozent der Vergütung des vorausgehenden Zwölf-Monats-Zeitraums erfolgt, kann der Kunde den Vertrag schriftlich mit einer Frist von vier Wochen zum Erhöhungszeitpunkt kündigen. Der Anbieter wird die Vergütung für den vergangenen Monat jeweils zu Monatsbeginn in Rechnung stellen. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
  6. Die Reaktionszeit bezeichnet den Zeitraum, in dem der Anbieter eine Aussage zur Einschätzung der Aufgabe bzw. des Fehlers trifft.
  7. Nach Erhalt einer ausreichend spezifizierten Aufgaben- bzw. Fehlerbeschreibung gilt die nachfolgend bezeichnete Reaktionszeit.
  8. Die Reaktionszeit für alle Anfragen beträgt in der Regel 5 Werktage (Montag bis Freitag), jedoch nur innerhalb der regulären Öffnungszeiten des Anbieters.
  9. Ereignisse höherer Gewalt, die dem Anbieter die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen dem Anbieter, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Pandemien oder ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Der Anbieter hat den Nutzer über den Eintritt eines solchen Umstandes zu unterrichten.
  10. Entwicklungsleistungen müssen durch den Nutzer bzw. seine Vertreter binnen 14 Tagen nach Mitteilung über das Ticketsystem abgenommen werden. Die Abnahme erfolgt durch das Schließen des Tickets. Für alle anderen Dienstleistungen bedarf es keiner Abnahme, sondern es genügt allein die Erfüllung der Dienstleistung durch den Anbieter.

2.9. Fehlermeldungen

Der Anbieter stellt dem Nutzer eine Möglichkeit zur Meldung von Fehlern innerhalb der Plattform zur Verfügung.

  1. Die Bearbeitung von Fehlermeldungen, die ebenfalls über die Funktion „Support“ an den Anbieter übermittelt werden können, erfolgt im Rahmen der Nacherfüllungspflicht des Anbieters, sofern es sich bei dem gemeldeten Fehler nicht um einen Anwenderfehler handelt.
  2. Der Anbieter wird bei Eingang der Fehlermeldung zunächst eine Klassifizierung vornehmen und den Nutzer darüber informieren, ob es sich bei dem gemeldeten Fehler um einen Anwender- oder um einen Softwarefehler handelt.
  3. Anwenderfehler werden als Serviceleistungen gemäß vorstehender Ziffer 2.8 behandelt.
  4. Die Fehlerbehandlung im Sinne dieses Vertrags umfasst die Eingrenzung der Fehlerursache, die Fehlerdiagnose sowie Leistungen, die auf die Behebung des Fehlers gerichtet sind (insb. Patches und Service-Packs). Leistungen der Fehlerbehandlung können nach Wahl des Anbieters auch durch eine Umgehung, Update- oder Upgrade-Lieferung erfolgen.
  5. Der Anbieter ist nicht zur Behebung von Fehlern in Computerprogrammen Dritter verpflichtet.

3. Nutzungsumfang

3.1. Die vertragsgegenständlichen Leistungen dürfen nur durch den Nutzer und nur zu den im Vertrag vereinbarten Zwecken verwendet werden. Der Nutzer darf während der Laufzeit des Vertrages auf die vertragsgegenständlichen Leistungen mittels Telekommunikation (über das Internet) zugreifen und mittels eines Browsers oder einer anderen geeigneten Anwendung (z.B. „App“) die mit der Software verbundenen Funktionalitäten vertragsgemäß nutzen. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an der Software oder den ggf. bereitgestellten Infrastrukturleistungen im jeweiligen Rechenzentrum erhält der Nutzer nicht. Jede weitergehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

3.2. Der Nutzer darf die Software insbesondere nicht über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus in Anspruch nehmen oder von Dritten nutzen lassen oder sie Dritten zugänglich machen. Insbesondere ist es dem Nutzer nicht gestattet, Software oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, zu vermieten oder zu verleihen.

3.3. Für jeden Fall, in dem im Verantwortungsbereich des Nutzers unberechtigt eine vertragsgegenständliche Leistung in Anspruch genommen wird, hat der Nutzer jeweils Schadensersatz in Höhe derjenigen Vergütung zu leisten, die für die vertragsgemäße Nutzung im Rahmen der für diese Leistung geltenden Mindestvertragsdauer angefallen wäre. Der Nachweis, dass der Nutzer die unberechtigte Nutzung nicht zu vertreten hat oder kein oder ein wesentlich geringerer Schaden vorliegt, bleibt dem Nutzer vorbehalten. Der Anbieter bleibt berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.

3.4. Der Anbieter ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der vertragsgemäße Einsatz der Leistungen darf dadurch nicht mehr als nur unwesentlich beeinträchtigt werden.

3.5. Im Falle eines vertragswidrigen Überschreitens des Nutzungsumfangs durch einen Kunden oder im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Nutzer dem Anbieter auf Verlangen unverzüglich sämtliche ihm verfügbaren Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche wegen der vertragswidrigen Nutzung zu machen, insbesondere Name und Anschrift des Kunden mitzuteilen.

3.6. Der Anbieter kann die Zugangsberechtigung des Nutzers widerrufen und / oder den Vertrag kündigen, wenn der Nutzer die ihm gestattete Nutzung erheblich überschreitet oder gegen Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Damit verbunden kann der Anbieter den Zugriff auf die vertraglichen Leistungen unterbrechen bzw. sperren. Der Anbieter hat dem Nutzer vorher grundsätzlich eine angemessene Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Der alleinige Widerruf der Zugangsberechtigung gilt nicht zugleich als Kündigung des Vertrages. Den Widerruf der Zugangsberechtigung ohne Kündigung kann der Anbieter nur für eine angemessene Frist, maximal 3 Monate, aufrechterhalten.

3.7. Der Anspruch des Anbieters auf eine Vergütung für die über die vereinbarte Nutzung hinausgehende Nutzung bleibt unberührt.

3.8. Der Nutzer hat einen Anspruch auf Wiedereinräumung der Zugangsberechtigung und der Zugriffsmöglichkeit, nachdem er nachgewiesen hat, dass er die vertragswidrige Nutzung eingestellt und eine zukünftige vertragswidrige Nutzung unterbunden hat.

4. Allgemeine Pflichten des Nutzers

4.1. Der Nutzer hat die ihm bzw. den Kunden zugeordneten Zugangsberechtigungen sowie Identifikations und Authentifikationsinformationen vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an Unberechtigte weiterzugeben.

4.2. Der Nutzer ist verpflichtet, den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter aufgrund von Rechtsverletzungen freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Leistungsgegenstands durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen. Erkennt der Nutzer oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung des Anbieters.

4.3. Der Nutzer hat vom Anbieter zur Verfügung gestellte Möglichkeiten zu nutzen, seine Daten in seinem Verantwortungsbereich zu sichern.

5. Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung

5.1. Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt ab dem im Vertrag bezeichneten Datum zunächst für die Dauer der im Vertrag vereinbarten Laufzeit.

5.2. Die Mindestvertragslaufzeit für Verträge mit monatlicher Zahlungsweise beträgt einen Monat. Die Mindestlaufzeit für Verträge mit jährlicher Zahlungsweise beträgt ein Jahr. Während der Mindestlaufzeit ist eine vorzeitige ordentliche Kündigung beidseitig ausgeschlossen.

5.3. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Geschieht dies nicht, verlängert sich der Vertrag jeweils um einen Monat, sofern er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf des jeweiligen Verlängerungszeitraums ordentlich gekündigt wurde.

5.4. Das Recht jedes Vertragspartners zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

5.5. Der Nutzer kann die Kündigung ausschließlich über die Plattform des Anbieters durchführen; die Kündigung bedarf dabei der Löschung des Nutzerzugangs. Kündigungen des Anbieters können in elektronischer Form (z. B. E-Mail) vorgenommen werden.

5.6. Der Nutzer wird rechtzeitig vor Beendigung des Vertrages seine Datenbestände eigenverantwortlich sichern. Eine Zugriffmöglichkeit des Nutzers auf diese Datenbestände wird nach Beendigung des Vertrages schon aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mehr gegeben sein.

6. Leistungsschutz

6.1. Der Nutzer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder eine Zurückbehaltung ausüben.

6.2. Der Anbieter behält sich das Eigentum und einzuräumende Rechte an den Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor, berechtigte Mängeleinbehalte werden berücksichtigt. Weiterhin behält sich der Anbieter das Eigentum vor bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Nutzer.

Der Anbieter ist berechtigt, für die Dauer eines Zahlungsverzugs des Nutzers diesem die weitere Nutzung der Leistungen zu untersagen. Dieses Recht kann der Anbieter nur für einen angemessenen Zeitraum geltend machen, in der Regel höchstens für 6 Monate. Darin liegt kein Rücktritt vom Vertrag. § 449 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.

6.3. Der Nutzer ist verpflichtet, bei einer zulässigen Übertragung von Nutzungsrechten an Lieferungen und Leistungen dem Empfänger deren vertraglich vereinbarte Beschränkungen aufzuerlegen.

6.4. Gleicht der Nutzer eine fällige Forderung zum vertragsgemäßen Zahlungstermin ganz oder teilweise nicht aus, kann der Anbieter vereinbarte Zahlungsziele für alle Forderungen widerrufen. Der Anbieter ist ferner berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen Sicherheit durch Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen. Die Vorkasse hat den jeweiligen Abrechnungszeitraum oder – bei Einmalleistungen – deren Vergütung zu umfassen.

6.5. Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Nutzers, seine Pflichten gegenüber dem Anbieter zu erfüllen, kann der Anbieter bestehende Austauschverträge mit dem Nutzer durch Rücktritt, Dauerschuldverhältnisse durch Kündigung fristlos beenden, auch bei einem Insolvenzantrag des Nutzers. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Nutzer wird den Anbieter frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren.

6.6. Feste Leistungstermine sollen ausschließlich ausdrücklich in dokumentierter Form vereinbart werden. Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass der Anbieter die Leistungen seiner jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß erhält.

7. Zusammenarbeit, Mitwirkungspflichten, Vertraulichkeit

7.1. Nutzer und Anbieter benennen jeweils einen verantwortlichen Ansprechpartner. Die Kommunikation zwischen dem Nutzer und dem Anbieter erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, über diese Ansprechpartner. Die Ansprechpartner haben alle mit der Vertragsdurchführung zusammenhängenden Entscheidungen unverzüglich herbeizuführen. Die Entscheidungen sind verbindlich zu dokumentieren.

7.2. Der Nutzer ist verpflichtet, den Anbieter soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu wird er insbesondere notwendige Informationen zur Verfügung stellen und nach Möglichkeit einen Remotezugang auf das Kundensystem ermöglichen. Soweit aus Sicherheitsgründen oder sonstigen Gründen ein Remotezugang nicht möglich ist, verlängern sich davon betroffene Fristen angemessen; für weitere Auswirkungen werden die Vertragspartner eine angemessene Regelung vereinbaren. Der Nutzer sorgt ferner dafür, dass fachkundiges Personal für die Unterstützung des Anbieters zur Verfügung steht.

Soweit im Vertrag vereinbart ist, dass Leistungen vor Ort beim Nutzer erbracht werden können, stellt der Nutzer auf Wunsch des Anbieters unentgeltlich ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung.

7.3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird der Nutzer für eine ordnungsgemäße Datensicherung und Ausfallvorsorge für Daten und Komponenten (etwa Hardware, Software) sorgen, die deren Art und Bedeutung angemessen ist.

7.4. Der Nutzer hat Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Mängelerkennung und analyse zweckdienlichen Informationen dem Anbieter zu melden. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, die Erscheinungsform sowie die Auswirkungen des Mangels. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden dafür vorgesehenen Verfahren des Anbieters verwendet.

7.5. Der Nutzer wird den Anbieter bei Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber anderen Beteiligten im Zusammenhang mit der Leistungserbringung angemessen auf Anforderung unterstützen.

7.6. Die Vertragspartner sind verpflichtet, über Geschäftsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen (z.B. in Unterlagen, Dokumenten, Datenbeständen), die im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren und diese ohne schriftliche Einwilligung des anderen Vertragspartners weder über den Vertragszweck hinauszunutzen noch offen zu legen.

Der jeweils empfangende Vertragspartner ist verpflichtet, für Geschäftsgeheimnisse und für als vertraulich bezeichnete Informationen angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen zu treffen. Die Vertragspartner sind nicht berechtigt, Geschäftsgeheimnisse des anderen Vertragspartners durch Beobachten, Untersuchen, Rückbau oder Testen des Vertragsgegenstands zu erlangen. Gleiches gilt für sonstige bei Vertragsdurchführung erhaltene Informationen oder Gegenstände. Die Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen sowie sonstigen als vertraulich bezeichneten Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder Abwicklung des Vertrags beteiligt sind, darf nur mit schriftlicher Einwilligung des jeweils anderen Vertragspartners erfolgen.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet die Verpflichtung zur Geheimhaltung für sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen nach Ablauf von fünf Jahren nach Bekanntwerden der jeweiligen Information, bei Dauerschuldverhältnissen jedoch nicht vor deren Beendigung. Geschäftsgeheimnisse sind zeitlich unbegrenzt geheim zu halten.

Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten aufzuerlegen.

7.7. Den Vertragspartnern ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z.B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden sie daher keine Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.

8. Störungen bei der Leistungserbringung

8.1. Wenn der Nutzer wegen nicht ordnungsgemäßer Leistung des Anbieters vom Vertrag zurücktreten und / oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann oder solches behauptet, wird der Nutzer auf Verlangen des Anbieters innerhalb angemessen gesetzter Frist schriftlich erklären, ob er diese Rechte geltend macht oder weiterhin die Leistungserbringung wünscht. Bei einem Rücktritt hat der Nutzer dem Anbieter den Wert zuvor bestehender Nutzungsmöglichkeiten zu erstatten; gleiches gilt für Verschlechterungen durch bestimmungsgemäßen Gebrauch.

Gerät der Anbieter mit der Leistungserbringung in Verzug, ist der Schadens und Aufwendungsersatz des Nutzers wegen des Verzugs für jede vollendete Woche des Verzugs beschränkt auf 0,5 % des Preises für den Teil der vertraglichen Leistung, der auf Grund des Verzugs nicht genutzt werden kann. Die Verzugshaftung ist begrenzt auf insgesamt höchstens 5 % der Vergütung für sämtliche, vom Verzug betroffene vertragliche Leistungen; bei Dauerschuldverhältnissen bezogen auf die Vergütung für die jeweils betroffenen Leistungen für das volle Kalenderjahr. Ergänzend und vorrangig gilt ein bei Vertragsabschluss vereinbarter Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung. Dies gilt nicht, soweit ein Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters beruht.

8.2. Bei einer Verzögerung der Leistung hat der Nutzer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht nur, wenn die Verzögerung vom Anbieter zu vertreten ist. Macht der Nutzer wegen der Verzögerung berechtigt Schadens oder Aufwendungsersatz statt der Leistung geltend, so ist er berechtigt, für jede vollendete Woche der Verzögerung 1 % des Preises für den Teil der vertraglichen Leistung zu verlangen, der auf Grund der Verzögerung nicht genutzt werden kann, jedoch insgesamt höchstens 10 % dieses Preises; bei Dauerschuldverhältnissen bezogen auf die Vergütung für die jeweils betroffenen Leistungen für das volle Kalenderjahr. Ergänzend und vorrangig gilt ein bei Vertragsabschluss vereinbarter Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung.

9. Sach- und Rechtsmängel, Aufwendungsersatz

9.1. Sachmängel

Der Anbieter leistet Gewähr für die vertraglich geschuldete Beschaffenheit der Leistungen. Bei einer nur unerheblichen Minderung der Tauglichkeit der Leistungen zum vertragsgemäßen Gebrauch bestehen keine Ansprüche des Nutzers wegen Mängeln. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

Ansprüche wegen Mängeln bestehen auch nicht bei übermäßiger oder unsachgemäßer Nutzung, natürlichem Verschleiß, Versagen von Komponenten der Systemumgebung, nicht reproduzierbaren oder anderweitig durch den Nutzer nachweisbaren Softwarefehlern oder bei Schäden, die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Dies gilt auch bei nachträglicher Veränderung oder Instandsetzung durch den Nutzer oder Dritte, außer diese erschwert die Analyse und die Beseitigung eines Sachmangels nicht.

9.2. Rechtsmängel

Für Verletzungen von Rechten Dritter durch seine Leistung haftet der Anbieter nur, soweit die Leistung vertragsgemäß und insbesondere in der vertraglich vereinbarten, sonst in der vorgesehenen Einsatzumgebung unverändert eingesetzt wird.

  1. Der Anbieter haftet für Verletzungen von Rechten Dritter nur innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung.
  2. Macht ein Dritter gegenüber dem Nutzer geltend, dass eine Leistung des Anbieters seine Rechte verletzt, hat der Nutzer den Anbieter hierrüber unverzüglich schriftlich zu informieren.
  3. Der Nutzer ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen, bevor er dem Anbieter Nutzer Gelegenheit gegeben hat, die Rechte Dritter auf andere Art und Weise abzuwehren.
  4. Werden durch eine Leistung des Anbieters Rechte Dritter verletzt, wird der Anbieter nach eigener Wahl und auf eigene Kosten
    1. dem Nutzer das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen und/oder
    2. die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten und/oder
    3. die Leistung unter Erstattung der dafür vom Nutzer geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn der Anbieter keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann.

    Die Interessen des Nutzers werden dabei angemessen berücksichtigt.

9.3. Die Verjährungsfrist für Sach-/Rechtsmängelansprüche beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die gesetzlichen Fristen für den Rückgriff nach § 478 BGB bleiben unberührt.

Gleiches gilt, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 oder § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreibt, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

Die Bearbeitung einer Sach-/Rechtsmängelanzeige des Nutzers durch den Anbieter führt nur zur Hemmung der Verjährung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Ein Neubeginn der Verjährung tritt dadurch nicht ein.

9.4. Aufwendungsersatz

Der Anbieter kann Vergütung seines Aufwands verlangen, soweit

  1. er aufgrund einer Meldung tätig wird, ohne dass ein Mangel vorliegt, außer der Nutzer konnte mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag, und/oder
  2. eine gemeldete Störung nicht reproduzierbar oder anderweitig durch den Nutzer als Mangel nachweisbar ist, und/oder
  3. zusätzlicher Aufwand wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Nutzers anfällt.

9.5. Nachfolgende Ziffer 10 findet auf Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche Anwendung.

10. Allgemeine Haftung des Anbieters

10.1. Der Anbieter haftet dem Nutzer stets

  1. für die von ihm sowie seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden,
  2. nach dem Produkthaftungsgesetz und
  3. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.

10.2. Der Anbieter haftet bei leichter Fahrlässigkeit nicht, außer soweit er eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

Diese Haftung ist bei Sach und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt auch für entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen. Die Haftung für sonstige entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen.

Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf den Vertragswert begrenzt, bei laufender Vergütung auf die doppelte Höhe der Vergütung pro Vertragsjahr. Für die Verjährung gilt vorstehende Ziffer 9.3 entsprechend. Die Vertragspartner können bei Vertragsabschluss eine weitergehende Haftung, üblicherweise gegen eine gesonderte Vergütung, schriftlich vereinbaren. Vorrangig ist eine individuell vereinbarte Haftungssumme. Die Haftung gemäß vorstehender Ziffer 10.1 bleibt von diesem Absatz unberührt.

Ergänzend und vorrangig ist die Haftung des Anbieters wegen leichter Fahrlässigkeit aus dem jeweiligen Vertrag und seiner Durchführung auf Schaden und Aufwendungsersatz unabhängig vom Rechtsgrund insgesamt begrenzt auf den in diesem Vertrag vereinbarten Prozentsatz der bei Vertragsabschluss vereinbarten Vergütung. Die Haftung gemäß vorstehender Ziffer 10.1 b) bleibt von diesem Absatz unberührt.

10.3. Aus einer Garantieerklärung haftet der Anbieter nur auf Schadensersatz, wenn dies in der Garantie ausdrücklich übernommen wurde. Diese Haftung unterliegt bei leichter Fahrlässigkeit den Beschränkungen gemäß vorstehender Ziffer 10.2.

10.4. Bei notwendiger Wiederherstellung von Daten oder Komponenten (etwa Hardware, Software) haftet der Anbieter nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer Datensicherung und Ausfallvorsorge durch den Nutzer erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit des Anbieters tritt diese Haftung nur ein, wenn der Nutzer vor dem Störfall eine der Art der Daten und Komponenten angemessene Datensicherung und Ausfallvorsorge durchgeführt hat. Dies gilt nicht, soweit dies als Leistung des Anbieters vereinbart ist.

11. Datenschutz

11.1. Soweit der Anbieter auf personenbezogene Daten des Nutzers oder aus dessen Bereich zugreifen kann, wird er ausschließlich als Auftragsverarbeiter tätig und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. Der Anbieter wird Weisungen des Nutzers für den Umgang mit diesen Daten beachten. Der Nutzer trägt etwaige nachteilige Folgen solcher Weisungen für die Vertragsdurchführung. Der Nutzer wird mit dem Anbieter die Details für den Umgang des Anbieters mit den Daten des Nutzers nach den datenschutzrechtlichen Anforderungen vereinbaren.

11.2. Der Nutzer bleibt sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne der Verantwortliche. Verarbeitet der Nutzer im Zusammenhang mit dem Vertrag personenbezogene Daten (einschließlich Erhebung und Nutzung), so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei.

11.3. Für das Verhältnis zwischen Anbieter und Nutzer gilt: Gegenüber der betroffenen Person trägt die Verantwortung für die Verarbeitung (einschließlich Erhebung und Nutzung) personenbezogener Daten der Nutzer, außer soweit der Anbieter etwaige Ansprüche der betroffenen Person wegen einer ihm zuzurechnenden Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Nutzer wird etwaige Anfragen, Anträge und Ansprüche der betroffenen Person verantwortlich prüfen, bearbeiten und beantworten. Das gilt auch bei einer Inanspruchnahme des Anbieters durch die betroffene Person. Der Anbieter wird den Nutzer im Rahmen seiner Pflichten unterstützen.

11.4. Der Anbieter gewährleistet, dass Daten des Nutzers ausschließlich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gespeichert werden, soweit nichts anderes vereinbart ist.

11.5. Ergänzend zu den vorstehenden Vereinbarungen vereinbaren die Vertragspartner, dass der Nutzer mit dem Anbieter datenschutzrechtlich notwendige Vereinbarungen für den Umgang mit personenbezogenen Daten abzuschließen hat.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

12.2. Der Anbieter erbringt seine Leistungen unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB des Anbieters“ bezeichnet). AGB des Nutzers finden keine Anwendung, auch wenn der Anbieter solchen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

Die Annahme der Leistungen durch den Nutzer gilt als Anerkennung der AGB des Anbieters unter Verzicht auf AGB des Nutzers.

Andere Bedingungen sind nur verbindlich, wenn der Anbieter sie schriftlich anerkannt hat; ergänzend gelten dann die AGB des Anbieters.

12.3. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sollen nur schriftlich vereinbart werden. Soweit Schriftform vereinbart ist (z.B. für Kündigungen, Rücktritt), genügt Textform nicht.

12.4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Groß-Gerau.

12.5. Sollten einzelne Teile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle unwirksamer oder nichtiger Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.

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