Partnerprogramm

Partnervertragsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das PunchCommerce Partnerprogramm.

Stand: März 2026 · Version 1.1

Diese Partnervertragsbedingungen werden durch das Absenden des Anmeldeformulars auf der Seite Partner werden verbindlich akzeptiert. Eine gesonderte Unterzeichnung ist nicht erforderlich.

§ 1 Vertragsgegenstand

Die netzdirektion | Gesellschaft für digitale Wertarbeit mbH (nachfolgend „PunchCommerce") betreibt eine PunchOut-Plattform und dazugehörige Dienstleistungen (nachfolgend „Plattform"). Diese Partnervertragsbedingungen regeln die Aufnahme des Partners in das PunchCommerce Partner Program sowie die Rechte und Pflichten beider Parteien.

Der Partner wirbt im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit aktiv neue Kunden für PunchCommerce und/oder integriert seine Technologie mit der Plattform. PunchCommerce gewährt dem Partner hierfür die in diesen Bedingungen definierten Leistungen und vergütet ihn gemäß den nachfolgenden Regelungen.

Das Vertragsverhältnis kommt durch das Absenden des Partner-Anmeldeformulars und die damit verbundene Zustimmung zu diesen Bedingungen zustande. PunchCommerce bestätigt den Eingang per E-Mail. Die Freischaltung des Partner-Accounts erfolgt nach Prüfung durch PunchCommerce.

§ 2 Partnertypen und Partnerstufen

2.1 Partnertypen

Bei der Anmeldung wählt der Partner einen der folgenden Partnertypen:

2.2 Partnerstufen (nur Agentur-Partner)

Innerhalb des Agentur-Partnertyps werden zwei Stufen unterschieden:

Kriterium Registered Certified
Aktive Kundenweniger als 5≥ 5
Provision auf Netto-MRR (24 Monate)10 %15 %
Provision auf Upgrades (24 Monate)10 %15 %
Kostenlose Projektunterstützungauf Anfrage
Co-Branding / Marketingenthalten (§ 7)
Halbjährlicher Enablement-Callenthalten

2.3 Stufenauf- und -abstieg

Jeder Agentur-Partner startet als Registered Partner. PunchCommerce überprüft die Erfüllung der Stufenkriterien monatlich. Erreicht ein Registered Partner mindestens fünf aktive Kunden, wird PunchCommerce über die Upgrade-Möglichkeit benachrichtigt und kann den Partner nach Prüfung in die Stufe Certified Partner heraufstufen. PunchCommerce informiert den Partner hierüber per E-Mail.

Unterschreitet ein Certified Partner die Mindestanzahl von fünf aktiven Kunden, setzt PunchCommerce eine Warnfrist von drei (3) Monaten. Wird die Mindestanzahl innerhalb dieser Frist nicht wieder erreicht, erfolgt der Abstieg in die Stufe Registered Partner automatisch. Die Warnfrist wird zurückgesetzt, sobald die Mindestanzahl wieder erreicht ist.

§ 3 Mindestaktivität und Partnerstatus-Erhalt

Zur Aufrechterhaltung des jeweiligen Partnerstatus müssen folgende Mindestvoraussetzungen dauerhaft erfüllt sein:

Unterschreitet ein Partner die Mindestanzahl aktiver Kunden, ist PunchCommerce nach schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfrist von drei (3) Monaten berechtigt, den Partnerstatus herabzustufen oder diesen Vertrag mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Monatsende zu kündigen.

§ 4 Provisionen und Vergütung

4.1 Provisionsbasis

Die Provision wird ausschließlich Agentur-Partnern (§ 2.1) gewährt. Grundlage der Provisionsberechnung ist der monatlich wiederkehrende Netto-Umsatz (Netto-MRR) der dem Partner zugeordneten Endkunden, der tatsächlich von PunchCommerce vereinnahmt wurde. Einmalzahlungen, Implementierungsgebühren sowie Steuern und Gebühren Dritter sind von der Provisionsbasis ausgenommen.

4.2 Provisionshöhe und -laufzeit

Die Provisionshöhe richtet sich nach der Partnerstufe gemäß § 2.2 (10 % für Registered Partner, 15 % für Certified Partner). Die Provision wird auf den kumulierten Netto-MRR aller dem Partner zugeordneten aktiven Endkunden berechnet.

Der Provisionsanspruch für einen Endkunden besteht für einen Zeitraum von vierundzwanzig (24) Monaten ab dem Datum des Vertragsabschlusses des jeweiligen Endkunden mit PunchCommerce. Nach Ablauf dieser 24 Monate entfällt der Provisionsanspruch für den betreffenden Endkunden, unabhängig davon, ob dieser die Plattform weiterhin nutzt.

Bei Upgrades eines Endkunden (Wechsel in ein höheres Paket oder Erwerb zusätzlicher Leistungen) innerhalb des 24-Monats-Zeitraums wird die Provision auf den gesamten neuen Netto-MRR des Endkunden in voller Höhe berechnet. Ein Upgrade verlängert den Provisionszeitraum nicht.

4.3 Kundenzuordnung

Ein Endkunde wird dem Partner provisionspflichtig zugeordnet, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

Eine nachträgliche Zuordnung eines Endkunden, der bereits einen Vertrag mit PunchCommerce abgeschlossen hat, ist nicht möglich. Bei mehreren Zuordnungsansprüchen verschiedener Partner gilt der zuerst eingegangene Nachweis (Referral-Link-Registrierung oder namentliche Meldung) als maßgeblich.

4.4 Abrechnungsverfahren

Die Abrechnung erfolgt monatlich. PunchCommerce erstellt zum Ende eines jeden Monats einen automatisierten Provisionsbericht und übermittelt diesen per E-Mail an die hinterlegte E-Mail-Adresse des Partners. Der Bericht enthält die Anzahl aktiver Kunden, den Netto-MRR sowie den berechneten Provisionsbetrag.

Die Auszahlung erfolgt ab einem Mindestprovisionsbetrag von 50,00 € pro Monat per Abrechnung auf Rechnungsbasis. Liegt der Provisionsbetrag unterhalb dieser Schwelle, wird er auf den Folgemonat vorgetragen.

Der Partner ist verpflichtet, PunchCommerce auf Grundlage des übermittelten Berichts innerhalb von 30 Kalendertagen eine ordnungsgemäße Rechnung gemäß den steuerrechtlichen Anforderungen zu stellen. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 14 Werktagen nach Eingang der Rechnung, sofern keine Einwände vorliegen.

Einwände gegen einen Provisionsbericht sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt schriftlich gegenüber PunchCommerce zu erklären. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Bericht als akzeptiert.

4.5 Erlöschen des Provisionsanspruchs

Der Provisionsanspruch für einen Endkunden erlischt nach Ablauf von vierundzwanzig (24) Monaten ab dessen Vertragsabschluss (§ 4.2) oder mit Beendigung des Partnervertragsverhältnisses – je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Nach dem Wirksamwerden einer Kündigung besteht kein Anspruch auf Provisionen für Zeiträume nach dem Beendigungszeitpunkt. Bereits fällige, noch nicht ausgezahlte Provisionen bleiben hiervon unberührt.

§ 5 Leistungen von PunchCommerce

5.1 Allgemeine Partnerleistungen

PunchCommerce stellt dem Partner folgende Leistungen zur Verfügung:

5.2 Leistungen für Certified Partner (Agentur)

Certified Partner erhalten zusätzlich:

5.3 Leistungen für Technologie-Partner

Technologie-Partner erhalten priorisierten technischen Support durch das PunchCommerce-Entwicklungsteam. PunchCommerce entwickelt und pflegt die PunchOut-Integration für die Plattform des Technologie-Partners. Anfragen werden vorrangig bearbeitet. Der Zugang wird mit Freischaltung des Partner-Accounts eingerichtet und endet mit Beendigung des Vertragsverhältnisses.

§ 6 Pflichten des Partners

6.1 Allgemeine Pflichten

Der Partner verpflichtet sich:

6.2 Keine Exklusivität

Das Partnerprogramm begründet keine Exklusivitätspflicht. Der Partner ist berechtigt, auch Produkte oder Dienstleistungen anderer Anbieter – einschließlich solcher, die mit PunchCommerce im Wettbewerb stehen – zu vermarkten, zu vertreiben oder zu empfehlen.

6.3 Compliance

Der Partner stellt sicher, dass seine Vertriebstätigkeit im Zusammenhang mit PunchCommerce allen anwendbaren gesetzlichen Vorschriften entspricht, insbesondere den Regelungen des Datenschutzes (DSGVO), des Wettbewerbsrechts (UWG) und des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG). PunchCommerce übernimmt keine Haftung für rechtswidriges Verhalten des Partners gegenüber Dritten oder Endkunden.

§ 7 Markennutzung und Co-Branding

PunchCommerce räumt dem Partner eine einfache, nicht übertragbare und auf die Laufzeit des Vertragsverhältnisses beschränkte Lizenz zur Nutzung der Marke, des Logos und der Bezeichnung „PunchCommerce" ein, um auf die Partnerschaft hinzuweisen. Die Nutzung ist nur in der von PunchCommerce freigegebenen Form und im Rahmen der bereitgestellten Marken- und Designrichtlinien gestattet.

Zugang zu Co-Branding-Materialien (Präsentationsvorlagen, Zertifizierungsbadges, gemeinsame Pressemitteilungsvorlagen) erhalten ausschließlich Certified Partner. Registered Partner und Technologie-Partner dürfen lediglich auf ihre bestehende Partnerschaft hinweisen, ohne Co-Branding-Materialien zu verwenden.

Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses erlischt die Nutzungslizenz. Der Partner ist verpflichtet, sämtliche Markennutzungen unverzüglich einzustellen.

§ 8 Datenschutz und Vertraulichkeit

8.1 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Informationen über die Geschäftstätigkeit, Kunden, Produkte, Technologie und sonstigen Angelegenheiten der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Vertraulichkeitspflicht besteht für die Dauer des Vertragsverhältnisses und für einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach dessen Beendigung fort.

8.2 Datenschutz

Der Partner verarbeitet personenbezogene Daten von Endkunden ausschließlich im Rahmen des geltenden Datenschutzrechts, insbesondere der DSGVO. Sofern der Partner im Auftrag von PunchCommerce personenbezogene Daten verarbeitet, ist eine separate Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO abzuschließen.

Der Partner ist verpflichtet, PunchCommerce unverzüglich zu informieren, wenn er Kenntnis von einem Datenschutzverstoß erlangt, der PunchCommerce oder von PunchCommerce verarbeitete Daten betrifft.

§ 9 Haftung

PunchCommerce haftet für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unbeschränkt. Bei sonstigen Schäden haftet PunchCommerce nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

Der Partner haftet PunchCommerce in vollem Umfang für Schäden, die durch eine schuldhafte Verletzung seiner Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis entstehen, insbesondere durch unzutreffende Darstellung von PunchCommerce-Produkten oder missbräuchliche Nutzung des Referral-Links.

Der Partner stellt PunchCommerce von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung seiner vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten resultieren.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

10.1 Laufzeit

Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und beginnt mit der Freischaltung des Partner-Accounts durch PunchCommerce.

10.2 Ordentliche Kündigung

Jede Partei kann das Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Ende eines Kalenderquartals (31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember) ordentlich kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform (E-Mail genügt).

10.3 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

Im Falle einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund, der vom Partner zu vertreten ist, verliert der Partner sämtliche ausstehenden Provisionsansprüche, sofern die Pflichtverletzung kausal für die Kündigung war.

10.4 Folgen der Beendigung

Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses sind alle dem Partner gewährten Zugangsberechtigungen (Referral-Link, Partnerverzeichnis-Listung) zu deaktivieren. Der Partner ist verpflichtet, alle vertraulichen Informationen und Unterlagen auf Anforderung zurückzugeben oder nachweislich zu vernichten. Die Provisionsansprüche erlöschen mit Wirksamwerden der Kündigung (§ 4.5).

§ 11 Schlussbestimmungen

11.1 Änderungen des Partnermodells

PunchCommerce behält sich das Recht vor, das Partnermodell einschließlich Provisionssätze, Stufenkriterien und angebotene Leistungen mit einer Ankündigungsfrist von mindestens acht (8) Wochen zu ändern. Änderungen werden dem Partner per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Partner einer Änderung nicht innerhalb von vier (4) Wochen, gilt die Änderung als akzeptiert. Im Falle eines Widerspruchs steht beiden Parteien das Recht zur ordentlichen Kündigung gemäß § 10.2 zu.

11.2 Übertragung

Der Partner ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ohne vorherige schriftliche Zustimmung von PunchCommerce auf Dritte zu übertragen. PunchCommerce ist berechtigt, das Vertragsverhältnis im Rahmen einer Unternehmensübernahme oder Umstrukturierung auf ein verbundenes Unternehmen zu übertragen.

11.3 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

11.4 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Die Übermittlung per E-Mail genügt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

11.5 Rechtswahl und Gerichtsstand

Diese Bedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von PunchCommerce, sofern der Partner Kaufmann im Sinne des HGB ist.

11.6 Gesamte Vereinbarung

Diese Partnervertragsbedingungen stellen zusammen mit der Partner-Anmeldung die gesamte Vereinbarung der Parteien dar und ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen und Absprachen zum Partnerprogramm.

Anlage – Partnerstufen und Leistungsübersicht

Leistung / Kriterium Registered Certified Technologie
Mindestanzahl aktiver Kunden< 5≥ 5n/a
Provision auf Netto-MRR (24 Mon.)10 %15 %keine
Provision auf Upgrades (24 Mon.)10 %15 %keine
Mindestauszahlung50 €/Monat50 €/Monat
Projektunterstützung (kostenlos)auf Anfrage
Co-Branding / Marketingmaterialenthalten
Priorisierter technischer Supportenthalten
Halbjährlicher Enablement-Callenthalten
Listung im Partnerverzeichnisenthaltenpriorisiert + Badgeenthalten
Individueller Referral-Linkenthaltenenthalten
Integrationspflege durch PunchCommerceenthalten

PunchCommerce ist ein Produkt der netzdirektion | Gesellschaft für digitale Wertarbeit mbH · Version 1.1 · Stand: März 2026

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